Praxis für Lebenskraft - Mag. Karin Gillesberger
Daxwieserstraße 15, 4060 Leonding, mobil: 0681 / 81 60 93 80
mail: karin.gillesberger@praxisfuerlebenskraft.at
www.praxisfuerlebenskraft.at
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Kosten
Klinisch-psychologische / gesundheitspsychologische Beratung/Behandlung:
Übernommen werden Erwachsene ab 18 Jahren bis ins hohe Alter.
Pro Einheit (50 min): Einzeln € 120, Paar € 150
langer Termin (75 min): Einzeln € 180, Paar € 225
Eine Absage ist bis zu drei Werktage vorher kostenfrei, danach wird der Termin verrechnet. Ausnahme: Ärztliche Bestätigung bei Krankheit (Kopie der Krankschreibung ohne Diagnose).
Kostenzuschuss von den Krankenkassen: nähere Infos siehe auf dieser Seite ganz unten.
Infos für Selbstzahler: Wenn Sie die Honorarnote nicht bei Ihrer Kasse einreichen möchten, benötigen Sie keine ärztliche Bestätigung / Überweisung, keinen Bewilligungsantrag vor dem 11. Termin und auf Ihrer Rechnung werden keine Diagnosen angeführt.
Klinisch-psychologische Diagnostik bzw. Gutachten:
Bitte beachten Sie, dass Gutachten bzw. diagnostische Maßnahmen vor Durchführung in bar zu begleichen sind.
Kostenzuschuss zur klinisch-psychologischen Behandlung:
Seit 1.1.2024 können Honorarnoten für klinisch-psychologische Behandlung psychischer Erkrankungen bei der Kasse für einen Kostenzuschuss eingereicht werden. Folgendes ist dafür nötig:
1. Es liegt eine krankheitswertige psychische Störung vor, die Diagnose kann durch mich gestellt werden, evtl. Durchführung von Fragebögen.
2. Haus- oder fachärztliche (psychiatrische oder neurologische) Bestätigung spätestens vor der zweiten Sitzung, diese sieht einer herkömmlichen Überweisung ähnlich - Achtung: die Bestätigung bitte nicht für Psychotherapie, sondern für klinisch-psychologische Behandlung, Sie können sie hier downloaden.
3. Auf der Honorarnote werden ihre identifizierenden Daten wie Name und Sozialversicherungsnummer sowie die Diagnose(n) aufgeführt.
4. Bei der Kasse reichen Sie die ärztliche Bestätigung, die Honorarnoten und die jeweiligen Zahlungsbestätigungen wie z.B. Ausdruck der Überweisungen ein.
5. Die ersten zehn Sitzungen bedürfen keiner Bewilligung, ab der 11. Sitzung ist ein Antrag auf Behandlungsverlängerung erforderlich (füllen wir gemeinsam aus). Bitte behalten Sie die Anzahl der Termine selbst im Auge; das Formular können Sie hier downloaden.
Höhe der Kostenzuschüsse für Einzelsitzungen:
ÖGK - Österreichische Gesundheitskasse:
Einzelsitzung 60 Minuten € 33,70
SVS - Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen:
Einzelsitzung ab 50 Minuten € 45,00
BVAEB - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau:
Einzelsitzung ab 50 Minuten € 46,60
KFL - Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Landesbedienstete:
Einzelsitzung 50 Minuten 90% € 46,69